Ob in Kliniken oder einer niedergelassenen Praxis – Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie haben aufgrund ihrer vielfältigen Kompetenzen hervorragende Zukunftsperspektiven. Selbst Teilzeitmodelle mit individueller Gestaltung sind mittlerweile während der Weiterbildung und im Beruf möglich. Der beste Weg, das Fachgebiet kennenzulernen, geht über die fachliche Ausrichtung von Famulatur und dem Praktischen Jahr.

Wo starte ich meine Weiterbildung?

Sind Approbation und Medizinstudium geschafft, steht deiner Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Anästhesiologie, nichts mehr im Wege. Sie ist in Einrichtungen möglich, die von den Landesärztekammern ermächtigt werden.
Nicht jede Weiterbildungsstätte mit dem Bereich Anästhesie deckt alle Anästhesieverfahren ab, die für die Anerkennung als Fachärztin bzw. Facharzt nötig sind. Daher gibt es auch zahlreiche Weiterbildungsverbünde, in denen sich Kliniken und Praxen zusammenschließen und so gemeinsam die nachzuweisenden Verfahren anbieten. Für diese so genannte Assistentenrotation gibt es an den meisten Kliniken entsprechende Rotationsvereinbarungen.

Wie läuft die
Weiterbildung ab?

Die Weiterbildung zur Fachärztin und zum Facharzt für Anästhesiologie geht über mindestens 60 Monate, wovon mindestens 12 Monate in der Intensivmedizin stattfinden müssen.
Sie umfasst theoretischen Unterricht und eine bestimmte Anzahl von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. Wenn du eine bestimmte Spezialisierung planst, kann je nach Feld die Weiterbildung dabei ganz unterschiedlich aussehen und verlaufen.

 

Weitere mögliche Zusatz-Weiterbildungen

Allgemeiner Hinweis

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat auf der Basis der Beschlüsse der Deutschen Ärztetage die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) am 15.11.2018 verabschiedet und diese zuletzt am 29.06.2023 aktualisiert.
In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter. Für jede Ärztin/jeden Arzt ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied sie/er ist; gleiches gilt für die (Muster-)Kursbücher.